Finanzierung
Heilpädagogische Förderung im Rahmen der mobilen Frühförderung, der Eingliederungshilfe im Kindergarten und der Schulbegleitung können beim zuständigen Sozialamt, bzw. Jugendamt (Stadt- und Landkreis Karlsruhe) beantragt werden.
Heilpädagogische Maßnahmen sind auf der Grundlage eines kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachtens für Eltern grundsätzlich kostenlos.
Gesetzliche Grundlage für heilpädagogische Maßnahmen sind das SGB VIII und IX.
Für alle Angebote der Praxis besteht auch die Möglichkeit der Selbstfinanzierung.