Finanzierung

Heilpädagogische Förderung im Rahmen der mobilen Frühförderung, der Eingliederungshilfe im Kindergarten und der Schulbegleitung können beim zuständigen Sozialamt, bzw. Jugendamt (Stadt- und Landkreis Karlsruhe) beantragt werden.
 

Heilpädagogische Maßnahmen sind auf der Grundlage eines kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachtens für Eltern grundsätzlich kostenlos.
 

Gesetzliche Grundlage  für heilpädagogische Maßnahmen sind das SGB VIII und  IX.


Für alle Angebote der Praxis besteht auch die Möglichkeit der Selbstfinanzierung.

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