Heilpädagogische Förderung im Rahmen der Eingliederungshilfe im Kindergarten und Schulbegleitung können beim zuständigen Sozialamt, bzw. Jugendamt (Stadt- und Landkreis Karlsruhe) beantragt werden.
Heilpädagogische Maßnahmen sind auf der Grundlage eines kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachtens für Eltern grundsätzlich kostenlos.
Gesetzliche Grundlage für heilpädagogische Maßnahmen sind das SGB VIII, IX, XII.
Für alle Angebote der Praxis besteht auch die Möglichkeit der Selbstfinanzierung.